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   LSG Bayern, 19.03.2014 - L 19 R 313/10   

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https://dejure.org/2014,44103
LSG Bayern, 19.03.2014 - L 19 R 313/10 (https://dejure.org/2014,44103)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19.03.2014 - L 19 R 313/10 (https://dejure.org/2014,44103)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19. März 2014 - L 19 R 313/10 (https://dejure.org/2014,44103)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Zu den Voraussetzungen einer Rente wegen Erwerbsminderung.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bzw. Berufsunfähigkeit; Bestimmung von Alternativtätigkeiten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung; Kein Berufsschutz bei nicht aus gesundheitlichen Gründen erfolgter Aufgabe der Facharbeitertätigkeit

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung; Kein Berufsschutz bei nicht aus gesundheitlichen Gründen erfolgter Aufgabe der Facharbeitertätigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 24.03.1983 - 1 RA 15/82

    Rentenanspruch - Beitragsbemessungsgrenze - Berufsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 19.03.2014 - L 19 R 313/10
    Der Kläger hat jedoch keinen Berufsschutz im Sinne des § 240 SGB VI. Die Tätigkeit als gelernter Schreiner, die grundsätzlich einen Facharbeiterschutz im Sinne der zweiten Stufe des Mehrstufenschemas des Bundessozialgerichts (BSG) nach sich ziehen würde (BSGE 55, 45, 46 f.), hat der Kläger selbst aufgegeben.
  • LSG Hamburg, 13.09.2018 - L 3 R 106/16

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit

    Der Beruf des Busfahrers ist, wenn er wie vom Kläger ohne Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft für Fahrdienste ausgeübt wird, in Anbetracht der in aller Regel kurzen Ausbildungs- oder Anlernzeit der Gruppe der angelernten Arbeiter zuzuordnen (ebenso bereits Beschluss des Senats vom 2. Juni 2018, L 3 R 111/16; vgl. auch Bayerisches LSG, Urt. v. 19. März 2014, L 19 R 313/10, juris-Rn. 66: allenfalls angelernte Tätigkeit bei einem Schulbusfahrer, der über keine weitere Qualifikation als einen Führerschein der damaligen Klasse D verfügte; LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 18. Juni 2012, L 16 R 871/98, juris-Rn. 30 ff.: allenfalls angelernte Tätigkeit des oberen Bereichs bei einem Omnibusfahrer mit einer weniger als ein Jahr dauernden Ausbildung zum Berufskraftfahrer in der DDR; LSG Hessen, Beschl. v. 24. Juli 2003, L 12 RJ 711/01, juris-Rn. 8: allenfalls angelernte Tätigkeit des oberen Bereichs bei einem Busfahrer im Linienbetrieb; vgl. demgegenüber LSG Niedersachen-Bremen, Urt. v. 17. April 2013, L 2 R 557/12, juris-Rn. 31 ff.: Facharbeitertätigkeit eines Busfahrers mit Ausbildung zum Berufskraftfahrer; zusammenfassend Gürtner in: Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, Stand: 98. EL März 2018, § 240 Rn. 55 mwN).
  • LSG Hamburg, 02.07.2018 - L 3 R 111/16
    Der Beruf des Busfahrers ist, wenn er wie vom Kläger ohne Ausbildung zum Berufskraftfahrer ausgeübt wird, in Anbetracht der in aller Regel kurzen Ausbildungs- oder Anlernzeit der Gruppe der angelernten Arbeiter zuzuordnen (ebenso bereits Bayerisches LSG, Urt. v. 19. März 2014, L 19 R 313/10, juris-Rn. 66: allenfalls angelernte Tätigkeit bei einem Schulbusfahrer, der über keine weitere Qualifikation als einen Führerschein der damaligen Klasse D verfügte; LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 18. Juni 2012, L 16 R 871/98, juris-Rn. 30 ff.: allenfalls angelernte Tätigkeit des oberen Bereichs bei einem Omnibusfahrer mit einer weniger als ein Jahr dauernden Ausbildung zum Berufskraftfahrer in der DDR; LSG Hessen, Beschl. v. 24. Juli 2003, L 12 RJ 711/01, juris-Rn. 8: allenfalls angelernte Tätigkeit des oberen Bereichs bei einem Busfahrer im Linienbetrieb; vgl. demgegenüber LSG Niedersachen-Bremen, Urt. v. 17. April 2013, L 2 R 557/12, juris-Rn. 31 ff.: Facharbeitertätigkeit eines Busfahrers mit Ausbildung zum Berufskraftfahrer; zusammenfassend Gürtner in: Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, Stand: 98. EL März 2018, § 240 Rn. 55 mwN).
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